Einkommens-BonusEinkommen eingeben – Stufe wird automatisch ermittelt+0 %
Voraussetzungen (Stand 21.07.2026)
Grundförderung30 %
Bestehendes Gebäude, Fertigstellung vor mindestens 5 Jahren
Wärmepumpe steht auf der BAFA-Liste förderfähiger Anlagen und erfüllt die technischen Mindestanforderungen (u. a. hydraulischer Abgleich)
Einbau durch ein Fachunternehmen inkl. Fachunternehmererklärung
Neue Heizung deckt mindestens 65 % erneuerbare Energie
Antrag im KfW-Zuschussportal vor Vorhabenbeginn (Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung zulässig)
Für alle Eigentümer: selbstnutzend, vermietend, WEG, Unternehmen, Kommunen
Für Wärmepumpen sinkt die Grundförderung ab Q1 2027 auf 15 %
Klimageschwindigkeits-Bonus16 %
Nur selbstnutzende Eigentümer (Nachweis Meldebescheinigung)
Austausch einer funktionstüchtigen Altanlage
Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung: kein Mindestalter
Gas-Zentral- oder Biomasseheizung: mindestens 20 Jahre in Betrieb
Aktuell 16 % (bis 31.01.2027), danach halbjährlich −4 %: 12 % → 8 % → 4 %, ab 01.08.2028 entfällt der Bonus
Einkommens-Bonus (gestaffelt)bis 40 %
Nur selbstnutzende Eigentümer, für die selbst genutzte Wohneinheit
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ 30.000 € → 40 %
über 30.000 bis 40.000 € → 30 %
über 40.000 bis 50.000 € → 10 %
über 50.000 € → kein Einkommens-Bonus
Maßgeblich: Durchschnitt der beiden Kalenderjahre zwei und drei Jahre vor Antrag – bei Antrag 2026 also 2023 und 2024; Nachweis über Einkommensteuerbescheide
Familien-/Kinderregelung+10.000 €
Lebt mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind im selbstgenutzten Haushalt, erhöht sich die Einkommensgrenze einmalig und pauschal um 10.000 € (nicht pro Kind)
Wirkung: die Einkommensstufen verschieben sich um 10.000 € nach oben (40 % dann bis 40.000 €, 30 % bis 50.000 €, 10 % bis 60.000 €)
Nachweis: Meldebescheinigung der Kinder unter 18 Jahren
Effizienz-Bonusentfällt
Der frühere Effizienz-Bonus von 5 % (Erd-/Wasser-/Abwasserwärme oder natürliches Kältemittel) ist seit 21.07.2026 abgeschafft
Ein Wertschöpfungsbonus (EU-Fertigung) ist ab Q1 2027 vorgesehen
Unverbindliche Schätzung nach BEG-Einzelmaßnahmen (Heizungstausch), Stand 21.07.2026.
Prozentsätze und Höchstkosten ändern sich fortlaufend. Keine Förderzusage – maßgeblich sind Antrag und Bestätigung der KfW.
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